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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 10.01.2024Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen durch Diasorin Deutschland GmbH (nachfolgend „DSD“ genannt)

Direkt zum Download geht´s hier: AGB Deutschland 

1. Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen und die zwischen dem Käufer, Dienstleistungsempfänger oder sonstigen Leistungsempfänger (Kunden) und der Diasorin Deutschland GmbH (DSD) geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren, Erbringung von Dienstleistungen oder sonstigen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden, die DSD nicht ausdrücklich anerkennt, sind für DSD unverbindlich, auch wenn DSD ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn DSD in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Auftragserteilung

  1. Alle Angebote sind freibleibend.
  2. Bestellungen werden erst verbindlich, wenn und soweit DSD sie schriftlich bestätigt oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entspricht.
  3. Der Außendienstmitarbeiter ist nicht berechtigt, dem Kunden mündliche oder schriftliche Zusagen gleich welcher Art zu machen. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behält sich DSD ihre Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit Einwilligung von DSD an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob DSD diese als vertraulich gekennzeichnet hat.

3. Besondere Regelungen für Produkte für Leistungsbewertungszwecke

  1. Nach § 12 und § 24 der Medizinproduktgesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 24.07.2010 (BGBl. I S. 983), ist die Abgabe von neu in den Markt gebrachten in vitro-Diagnostika vor Erklärung der CE-Konformität nur für Leistungsbewertungszwecke gestattet und an besondere Voraussetzungen geknüpft. Die Anwendung der Produkte darf nur ohne zusätzliche invasive Probennahme oder zusätzliche belastende Untersuchungen erfolgen, und die Ergebnisse dürfen nicht zu diagnostischen Zwecken verwendet werden. Die Lieferung kann daher erst nach einer entsprechenden schriftlichen Erklärung des Anwenders erfolgen, DSD steht diesbezüglich daher ein Zurückbehaltungsrecht zu.

4. Preise, Lieferung, Zahlung, Preisanpassungen

  1. Die Preise von DSD gelten ab Werk ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts Anderes festgelegt wurde.
  2. In den Preisen von DSD ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird DSD in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.
  3. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung hierüber zwischen DSD und dem Kunden zulässig. Der Rechnungsbetrag ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung nichts Anderes ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Fall von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  4. Wenn nichts Anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an der vom Kunden benannten Lieferanschrift (DAP Lieferanschrift entladen mit Frachtpauschale INCOTERMS 2010). Für etwaige Transportschäden wird eine entsprechende Versicherung durch DSD abgeschlossen.
  5. DSD ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
  6. Bei jeder Lieferung – mit Ausnahme von Mustersendungen – berechnet DSD eine Pauschale für Verpackung und Versand.
  7. Von der Verpflichtung zur Lieferung ist DSD befreit, wenn DSD durch Umstände, die zu beseitigen nicht in ihrer Macht liegt, die Lieferung unmöglich gemacht oder in nicht tragbarer Weise erschwert wird.
  8. Zahlungen werden zunächst auf die angefallenen Kosten, dann auf die Zinsen und mit dem Überschuss auf die jeweils ältesten Rechnungen verrechnet.
  9. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn DSD über den Betrag verfügen kann.
  10. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt DSD zur Einstellung der Lieferung. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem EURIOBOR (europäischer Interbanken Zinssatz) berechnet. Die Geltendmachung anderer Ansprüche von DSD bleibt hiervon unberührt.
  11. DSD wird die auf der Grundlage dieser Bedingungen für Verbrauchsmaterialien zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich zum Beispiel die Kosten für die Beschaffung von Energie, wesentliche Vorprodukte und Rohstoffe, Löhne, die Kosten für Herstellung und Qualitätsmanagement - insbesondere aber nicht ausschließlich die Kosten der Produktregistrierung und Kosten der Produktpflege, die sich durch neue rechtliche Rahmenbedingungen ergeben - ,die Finanzierungskosten für überlassene Analysegeräte, Kosten für die Erbringung des technischen Service – insbesondere Löhne, Fahrtkosten und Kosten für Ersatzteile - sowie Fracht- & Logistikkosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (zum Beispiel eine Änderung der regulatorischen Anforderungen an die Verbrauchsmaterialien). Steigerungen bei einer Kostenart, zum Beispiel den Beschaffungskosten von Energie, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei Rohstoffpreisen, erfolgt. Bei Kosten-senkungen, zum Beispiel der Beschaffungskosten von Energie, sind von DSD die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. DSD wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte ihrer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Auf Verlangen des Kunden wird DSD die Entwicklung der Kosten insoweit darlegen, als dadurch nicht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von DSD verletzt werden. Preisänderungen wird DSD mindestens vier Wochen im Voraus in Textform anzeigen.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die DSD aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden DSD die folgenden Sicherheiten gewährt:

  1. Die Ware bleibt Eigentum von DSD.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
  3. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig
  4. Die aus dem Weiterkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang mit allen Nebenrechten sicherungshalber an DSD ab.
  5. DSD ermächtigt den Kunden widerruflich, die an DSD abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
  6. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware wird der Kunde auf das Eigentum von DSD hinweisen und DSD unverzüglich benachrichtigen.
  7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist DSD berechtigt, nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist die Ware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Eine Gegenrechnung der Forderung mit der Rücknahme behält sich DSD für ordnungsgemäß gelagerte und original verpackte Ware vor.
  8. Werden dem Kunden Geräte leihweise überlassen, bleiben diese auf jeden Fall im Eigentum von DSD. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die leihweise überlassenen Geräte und anderweitigen überlassenen Gegenstände sorgfältig und unter Einhaltung der Benutzer-, Lager- und Transportbedingungen gehandhabt werden. Weiterhin hat er dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum von DSD an den überlassenen Gegenständen gesichert bleibt.

6. Abtretung

Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag sind ohne schriftliche vorherige Zustimmung von DSD nicht zulässig.

7. Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von DSD angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die verfahrenstechnischen und technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
  2. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Vertrag um ein Fixgeschäft i.S.v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haftet DSD nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Kunde infolge eines von DSD zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist die Haftung von DSD auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von DSD zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei DSD ein solches Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.
  3. Ebenso haftet DSD dem Kunden bei Leistungsverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von DSD zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei DSD ein solches Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung von DSD ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Leistungsverzug nicht auf einer von DSD zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht.
  4. Für den Fall, dass ein von DSD zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, beruht, wobei DSD ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haftet DSD nach den gesetz-lichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
  5. Ansonsten kann der Kunde im Fall eines von DSD zu vertretenden Leistungsverzugs höchstens eine Entschädigung i.H.v. 3 % des Liefer-wertes für jede vollendete Woche des Verzugs, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes, geltend machen. In jedem Fall hat der Kunde nachzuweisen, dass ihm ein Schaden in der geltend gemachten Höhe tatsächlich entstanden ist.
  6. Eine weiter gehende Haftung für einen von DSD zu vertretenden Leistungsverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von DSD zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
  7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist DSD berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt oder gegen die in § 5 Abs. 6 dieser AGB genannten Pflichten verstößt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

8. Gewährleistung/Haftung

  1. Mängelansprüche des Käufers von Warenlieferungen bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Bei berechtigten Mängelrügen ist DSD, unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass DSD aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat DSD eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. DSD trägt im Fall der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weiter gehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, DSD hat den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
  4. Abschnitt 8 Absätze 2 und 3 gelten entsprechend für von DSD erbrachte dienst- oder werkvertragliche Leistungen, wobei die in Abschnitt 8 Absatz 3 genannte Verjährungsfrist mit der Erbringung der Dienstleistung bzw. mit der Abnahme beginnt.
  5. DSD haftet unabhängig von den vorstehenden und nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von DSD, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von DSD, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet DSD nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit DSD, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. In dem Umfang, in dem DSD bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haftet DSD auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet DSD allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  6. DSD haftet auch für Schäden, die DSD, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. DSD haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
  7. Eine weiter gehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung von DSD gemäß Abschnitt 7 (2) bis Abschnitt 7 (6) dieses Vertrages. Soweit die Haftung von DSD ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  8. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware oder anderweitiger Erbringung der Leistung. Wenn DSD, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verschuldet haben, oder wenn DSD, ihre gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn ihre einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben, gelten für die Schadensersatzansprüche des Kunden die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9. Aufrechnung

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und Gegenansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit diese von DSD bestritten oder vom Kunden nicht rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

10. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Offenbach am Main, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12. Sonstige Bestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Deutschland

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